Noch der Vollständigkeit halber:
In der Schweiz reichen acht Fahrstunden (ohne Prüfung) zusätzlich zum B-Schein und in Ungarn gibt es ebenfalls einen einfachen B125-Kurs als Ergänzung zum B-Schein, um mit 125er zu fahren. In der Schweiz wird dafür sogar der A1 verliehen. Daher lassen die Schweiz und Ungarn jene Österreicher, die nur den B-Schein (samt C111) haben, nicht fahren.
Hallo,
ich bin neu hier und habe soeben dieses interessante Topic entdeckt, das mir sehr weiterhilft.
Gerne möchte ich daher das Ergebnis meiner Abklärungen in Liechtenstein mitteilen, das mit der Schweiz ja in Führerscheinfragen sehr ähnlich ist (so gilt z.B. ein für die Schweiz ausgesprochenes Fahrverbot sofort auch in Liechtenstein).
Ich habe im Jahr 2009 bei der "Führerzulassung", der zuständigen Abteilung der Motorfahrzeugkontrolle Vaduz, angefragt, ob ich nicht mit dem Code 111 als Österreicher in Liechtenstein fahren dürfte, nachdem der Erwerb des Schweizer A1-Führerscheins zusätzlich zum B-Führerschein ja sehr vergleichbar mit dem Österreichischen Code 111 ist.
Die Antwort war wörtlich:
"Da Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, ist auch die Berechtigung gemäss zuständiger Behörde relevant. Das heisst, dass Sie solang Sie in Österrecih wohnen mit einem Motorrad bis 125ccm auch zur Arbeit nach Liechtenstein fahren dürfen.
Falls Sie nach Liechtenstein ziehen würden, würde die Berechtigung im Führerausweis (Code 111) entfallen."
Da ich nicht weiß, ob dies auch jedem Polizisten klar ist, führe ich diese Antwort nun seit 6 Jahren bei mir und fahre unbekümmert auch in Liechtenstein. Die Schweiz meide ich eher, grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass dies auch dort anwendbar sein müsste.
Vielleicht hilft das ja auch dem einen oder anderen weiter oder führt sogar dazu, dass dies auch für die Schweiz positiv und verbindlich abgeklärt werden kann.
schogu