Code 111 (B125) "gilt" auch in Italien, Spanien, Portugal, Tschechien und Lettland!

  • Noch der Vollständigkeit halber:

    In der Schweiz reichen acht Fahrstunden (ohne Prüfung) zusätzlich zum B-Schein und in Ungarn gibt es ebenfalls einen einfachen B125-Kurs als Ergänzung zum B-Schein, um mit 125er zu fahren. In der Schweiz wird dafür sogar der A1 verliehen. Daher lassen die Schweiz und Ungarn jene Österreicher, die nur den B-Schein (samt C111) haben, nicht fahren.

    Hallo,
    ich bin neu hier und habe soeben dieses interessante Topic entdeckt, das mir sehr weiterhilft.

    Gerne möchte ich daher das Ergebnis meiner Abklärungen in Liechtenstein mitteilen, das mit der Schweiz ja in Führerscheinfragen sehr ähnlich ist (so gilt z.B. ein für die Schweiz ausgesprochenes Fahrverbot sofort auch in Liechtenstein).

    Ich habe im Jahr 2009 bei der "Führerzulassung", der zuständigen Abteilung der Motorfahrzeugkontrolle Vaduz, angefragt, ob ich nicht mit dem Code 111 als Österreicher in Liechtenstein fahren dürfte, nachdem der Erwerb des Schweizer A1-Führerscheins zusätzlich zum B-Führerschein ja sehr vergleichbar mit dem Österreichischen Code 111 ist.
    Die Antwort war wörtlich:
    "Da Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, ist auch die Berechtigung gemäss zuständiger Behörde relevant. Das heisst, dass Sie solang Sie in Österrecih wohnen mit einem Motorrad bis 125ccm auch zur Arbeit nach Liechtenstein fahren dürfen.
    Falls Sie nach Liechtenstein ziehen würden, würde die Berechtigung im Führerausweis (Code 111) entfallen."

    Da ich nicht weiß, ob dies auch jedem Polizisten klar ist, führe ich diese Antwort nun seit 6 Jahren bei mir und fahre unbekümmert auch in Liechtenstein. Die Schweiz meide ich eher, grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass dies auch dort anwendbar sein müsste.

    Vielleicht hilft das ja auch dem einen oder anderen weiter oder führt sogar dazu, dass dies auch für die Schweiz positiv und verbindlich abgeklärt werden kann.

    schogu

  • hi Vespa,

    ich bin gerade auf meiner Recherche auf deine Nachrichten gestossen.
    Wir planen heuer einen Urlaub in Frankreich und ich würd gern wieder mit der Vespa dann dort gemütlich rumfahren.
    Hast du noch weitere Infos zu B125 in Frankreich erhalten? Auf der Website des ÖAMTC steht noch immer dass es nicht erlaubt ist dort mit B125 zu fahren. Ich hab meine B125 Ausbildung seit 2010 und würde somit in die Regelung vor 2011 fallen.

    lg,

    ToM

  • hi Vespa,

    ich bin gerade auf meiner Recherche auf deine Nachrichten gestossen.
    Wir planen heuer einen Urlaub in Frankreich und ich würd gern wieder mit der Vespa dann dort gemütlich rumfahren.
    Hast du noch weitere Infos zu B125 in Frankreich erhalten? Auf der Website des ÖAMTC steht noch immer dass es nicht erlaubt ist dort mit B125 zu fahren. Ich hab meine B125 Ausbildung seit 2010 und würde somit in die Regelung vor 2011 fallen.

    lg,

    ToM

    Herzlich :willkommen: hier im :v-f:


    Nein, leider nicht - der Code 111 gilt nur in Österreich, Italien, Portugal, Luxemburg, Tschechien und Lettland wurde mir auch von der Fahrschule so bestätigt.

    Du würdest zumindest den A1-Schein (125 cmHubraum max.
    11 kW 15 PS) benötigen um in Frankreich mit der richtigen Lenkerberechtigung fahren zu dürfen, der Code 111 wird nicht anerkannt!

    Lg Toni

  • Hi Toni,

    und die generelle Info dass man wenn vor 2011 angemeldet ev. doch fahren darf?

    Deine Aussage ist ja generell die Info die auch der ÖAMTC bietet.

  • Wenn du ganz sicher gehen willst frage doch direkt mal bei einem ÖAMTC Rechtsberater nach.

  • Ich habe im Jahr 2009 bei der "Führerzulassung", der zuständigen Abteilung der Motorfahrzeugkontrolle Vaduz, angefragt, ob ich nicht mit dem Code 111 als Österreicher in Liechtenstein fahren dürfte, nachdem der Erwerb des Schweizer A1-Führerscheins zusätzlich zum B-Führerschein ja sehr vergleichbar mit dem Österreichischen Code 111 ist.
    Die Antwort war wörtlich:
    "Da Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, ist auch die Berechtigung gemäss zuständiger Behörde relevant. Das heisst, dass Sie solang Sie in Österrecih wohnen mit einem Motorrad bis 125ccm auch zur Arbeit nach Liechtenstein fahren dürfen.
    Falls Sie nach Liechtenstein ziehen würden, würde die Berechtigung im Führerausweis (Code 111) entfallen."

    Die Führerzulassung ist da der falsche Ansprechpartner.

    Ich habe mich ans Liechtensteinische "Amt für Strassenverkehr" gewendet. Der Code 111 wird in Liechtenstein nicht akzeptiert. Er gilt nur in Österreich. Für Fahrten in Liechtenstein muss min. die Klasse A1 im Führerschein eingetragen sein.

    Der MFK (Abteilung Führerzulassung) dürfte da einer Fehleinschätzung unterliegen. Man ging wohl davon aus, dass Code 111 generell die Berechtigung für A1 beinhalte. Und nach der Auffassung, man dürfe im Ausland das fahren, was der Führerausweis hergibt, würde das auch in Liechtenstein gelten. Dabei wurde dann aber übersehen, dass Code 111 eben eine national beschränkte Ausnahme ist, die explizit nur auf österreichischem Territorium gilt (vgl. FSG-Durchführungsverordnung § 2 Abs. 4). Wäre das anders, dann würde Code 111 auch in allen EU-Ländern gelten bzw. akzeptiert werden (müssen).

    Also nochmal: Code 111 gilt NUR in Österreich. Dass man in manchen Ländern nur mit Klasse B trotzdem 125er fahren darf, hat nichts mit Code 111 zu tun. Diese Berechtigung gilt dort generell. Auch für Personen ohne Code 111. Und auch für Personen aus anderen EU-Ländern, die einen Code 111 oder Ähnliches gar nicht kennen.

    Zu Frankreich: dort musst du nachweisen, dass du 5 Jahre Fahrpraxis hast. Das kann man am besten mit einer Bescheinigung der eigenen Versicherung aus Österreich nachweisen. Und ich glaube, das gilt nur für Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Ansonsten benötigt man in Frankreich mittlerweile einen Kurs, ähnlich wie in Österreich. Ob dieser auch ohne Wohnsitz in Frankreich absolviert werden kann, weiß ich nicht.

  • Das Schweizer Bundesamt für Strassen ASTRA verneint auf Nachfrage ebenfalls die Gültigkeit von Code 111. Lediglich harmonisierte Codes (0 bis 99) wären anerkannt. Demnach müsse zum Führen eines 125er mindestens Kat. A1 im Führerschein eingetragen sein.