Führerscheinupdate von B/111 auf A1 oder A?

  • Es gibt einen einheitlichen Rahmen, der national unterschiedlich ausgeformt wird. Eu-weit gleich sind die Gruppen A1, A2, A, B, C usw., aber wohin jetzt die Dreiräder gehören oder wieviele Fahrstunden man für den A-Schein braucht oder wo die Promillegrenzen sind, wird weiterhin national geregelt. In Ö war ja in Diskussion, allen B111-Fahrern gleich den A1 einzutragen, wogegen die Fahrschulen Sturm gelaufen sind - denen ging es um ihr Geschäft. Aber immerhin darf man mit dem A1 jetzt in der ganzen EU fahren.

    Vespa

  • Es gibt einen einheitlichen Rahmen, der national unterschiedlich ausgeformt wird. Eu-weit gleich sind die Gruppen A1, A2, A, B, C usw., aber wohin jetzt die Dreiräder gehören oder wieviele Fahrstunden man für den A-Schein braucht oder wo die Promillegrenzen sind, wird weiterhin national geregelt. In Ö war ja in Diskussion, allen B111-Fahrern gleich den A1 einzutragen, wogegen die Fahrschulen Sturm gelaufen sind - denen ging es um ihr Geschäft. Aber immerhin darf man mit dem A1 jetzt in der ganzen EU fahren.

    der 111 - gilt auch nur in österreich --italien, aber nur auf bundesstrassen ,finde ich auch super --Eu --

    Der 111 "gilt" nicht in Italien, in Italien darf JEDER mit B-Schein fahren. In Spanien darf jeder mit 3 Jahren B-Besitz fahren, In Tschechien darf man auch mit dem B-Schein fahren usw, es gibt also immer noch zahlreiche nationalen Sonderregelungen.

    Vespa


  • sorry lieber Vespa!!!!

    in tschechien darfst du mit einer 125 (111) nicht fahren ,wenn sie dich erwischen ist fahrzeug weg und anzeige wegen fahren ohne Fs ,ich darf zum beispiel nicht mit meinem roller in die schweiz fahren ,weil schweiz nicht bei der EU ist und ich keinen A--schein habe ,

    Es gibt viele nationale Sonderregelungen und das Führerwscheinrecht ist ja derzeit im Europa in Veränderung - was gestern noch gegolten hat kann morgen schon anders sein.

    Für Tschechien kannst du es hier nachlesen (aktueller Artikel):
    http://www.novinky.cz/ekonomika/2907…do-125-ccm.html

    In Tschechien ist es so, dass das Fahrzeug eine Automatik haben muss, mit einer Schaltvespa darf man also nicht fahren - witzig.

    für Spanien hier:
    http://www.inundummadrid.com/2011/06/spanie…chtigt-zum.html

    Besonderheit: In Spanien muss man 3 Jahre im Besitz der Klasse B sein.

    Insgesamt ist das sicher verwirrend, weil man nicht generell sagen kann, dass man fahren darf, mann muss eben die nationalen Besonderheiten beachten. So gibt es Fahrer/Fahrzeig-Kombinationen, die fahren dürfen und welche, die nicht fahren dürfen: Eine Schaltvespa + 2 Jahr Besitz der Klasse B darf beispielsweise weder in Spanien noch in Tschechien fahren. Wer aber den österreichischen 111 hat, erfüllt mit Sicherheit auch die 3 Jahre Führerscheinbesitz der Klasse B.

    Der Punkt ist der, sich die nationalen Regelungen genau anzusehen und eventuell bei der Botschaft oder bei lokalen Dienststellen nachzufragen (Polizeikooperationszentrum Drasenhofen, Österreich - Tschechische Repubilk, nur als Beispiel).

    Betreffend deiner MP3, es kommt darauf an, wie die Schweiz die MP3 sieht oder wie sie deinen Führerschein sieht. Gemäß dieser Info (letzte Antwort) besteht eine Chance, dass man mit dem B-Schein darf, denn die MP3 ist ein - zugegeben etwas seltsamer - PKW und dafür brauchst du keinen 111.
    http://www.piaggio-mp3.de/index.php?page…=11266&pageNo=2
    Wäre es eine MP3, die du mit 111 fährst (also enge Vorderradstellung) dann darfst du wiederum nicht in die Schweiz, weil die Schweiz den 111 nicht anerkennt. Und das hängt nicht damit zusammen, ob die Schweiz bei der EU ist oder nicht.

    Vespa

  • Wichtig ist das die EU die abmessungen der käsekreiner geregelt hat, auch das marillen mamelad jetzt konfitüre heissen muß.

    die führerscheinvereinheitlichung ist laut der freundlichen dame von der bh linz land eher ein griff in den arsch, laut der netten dame darf man zwar in italien und lichtenstein mit dem code 111 fahren, aber speziel die italy weiskappler strafen gerne, hierzu wurde mir gesagt das im falle einer italienfahrt einen ausdruck der regelung mitzunehmen hilfreich sein könnte.
    den kappalständer möcht ich kennenlernen der des dann lesen will ober kann.

  • in der schweiz gibt es keine lt ausführung,wollte rüber fahren,wurde mir laut öamtc abgeraten,fahre dort ohne FS ,weil ich keinen A schein habe ,ind der schweiz fahren die Mp3 ohne fußbremse ,dadurch nur mit A -schein

  • Wichtig ist das die EU die abmessungen der käsekreiner geregelt hat, auch das marillen mamelad jetzt konfitüre heissen muß.

    die führerscheinvereinheitlichung ist laut der freundlichen dame von der bh linz land eher ein griff in den arsch, laut der netten dame darf man zwar in italien und lichtenstein mit dem code 111 fahren, aber speziel die italy weiskappler strafen gerne, hierzu wurde mir gesagt das im falle einer italienfahrt einen ausdruck der regelung mitzunehmen hilfreich sein könnte.
    den kappalständer möcht ich kennenlernen der des dann lesen will ober kann.

    aber nur auf bundesstrassen darfst du fahren ,in italien

  • .. ach schau an wer da ist :D

    Hallo Helmut, lang nichts mehr gelesen. Wie gehts Dir ??

    Ich freu mich schon auf eine Ausfahrt mit den :vespa:

    LG, Mario :cafe:

  • Der B 111 u.ä. wurde ja eigentlich nur geschaffen, um dem Verkehrsdruck, den Staus in der Stadt entgegenzuwirken. Als unsere "tollen" Politiker das erfunden haben, hat sicher niemand damit gerechnet, das der eine oder andere 111-Fahrer sich zum Langstreckenfahrer entwickelt.
    Darum denke ich mir, wenn es denn eine Möglichkeit gibt, den "richtigen" A-Schein schnell und kostengünstig zu machen, die Chance nützen und los!

  • ....... den "richtigen" A-Schein schnell und kostengünstig zu machen, die Chance nützen und los!

    schnell geht das ja mitlerweile schon aber bei 1200 euronen für den lappen sama von köstengünstig weit weg

  • In Ö war ja in Diskussion, allen B111-Fahrern gleich den A1 einzutragen, wogegen die Fahrschulen Sturm gelaufen sind - denen ging es um ihr Geschäft. Aber immerhin darf man mit dem A1 jetzt in der ganzen EU fahren.

    Dann haben die Fahrschulen sich unnötig aufgeregt. Denn das ist gar nicht mit EU-Recht vereinbar. Zur Erteilung der Klasse A1 sieht dieses zwingend eine Prüfung vor.