Wo klebt Ihr das Pickerl und die Vignette

    • Offizieller Beitrag

    Wo klebt Ihr das Pickerl und die Vignette an der Vespa?


    laut asfinag:


    Bei Motorrädern ist die Vignette auf einen sauberen, nicht

    leicht auswechselbaren Teil (z.B. Gabelholm, Metallträger

    am Vorderrad) zu kleben. Die Anbringung an transportablen

    Teilen des Motorrades (z.B. Koffer oder Seitentaschen)

    ist nicht zulässig.

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    Guckst du!


    Kaufst du bei Rainer und gut is: Passt und hält und Loch in Bersel ist kleine.

    Liebe Grüße,


    Hubert


    Fahrzeuge: ACMA, VBB Orschinal 150, Rally 200, Sprint Veloce 230, 136 Spezial, undundund...

    • Offizieller Beitrag

    Wo klebt Ihr das Pickerl und die Vignette an der Vespa?

    laut asfinag:
    Bei Motorrädern ist die Vignette auf einen sauberen, nicht
    leicht auswechselbaren Teil (z.B. Gabelholm, Metallträger
    am Vorderrad) zu kleben. Die Anbringung an transportablen
    Teilen des Motorrades (z.B. Koffer oder Seitentaschen)
    ist nicht zulässig.

    ..Text

    Anbringung der Begutachtungsplakette
    § 9. (1) Die Begutachtungsplakette muß so am Fahrzeug angebracht
    sein, daß das Jahr und der Monat der vorgeschriebenen nächsten
    wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in den
    zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung nach dem
    Anbringen der Begutachtungsplakette auf dem Fahrzeug deutlich
    sichtbar ist.

    (2) Die Begutachtungsplakette muss außen am Fahrzeug und so
    angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm
    und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn
    liegt. Die Begutachtungsplakette darf nur angebracht sein

    a) bei Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern mit
    karosserieartigem Aufbau im rechten Seitenbereich der
    Windschutzscheibe; bei klappbaren Windschutzscheiben sowie bei
    Fahrzeugen mit Windschutzscheiben, die eine Anbringung der
    Begutachtungsplakette innerhalb der oben angeführten Maße nicht
    gestatten, an der rechten Seite vor der vordersten Türöffnung,

    b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der
    rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers,

    c) bei Anhängern an der Deichsel oder neben der Deichsel rechts
    von der Längsmittelebene des Fahrzeuges, bei Sattelanhängern an
    der Vorderseite rechts von der Längsmittelebene des Fahrzeuges.

    (3) Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem
    Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig

  • vignette hab ich keine und mein pickerl ist auf der rueckseite des kotfluegels so das man es nur sieht wenn man links einschlaegt :D

  • Ist dieser Halter eigentlich erlaubt, denn fix am Fahrzeug ist er ja nicht wirklich!?

  • Ja ist erlaubt da sich der Kabelbinder nicht ohne Beschädigung öffnen lässt!
    Bei meinem Federbein ist der Halter sich nicht ausgegangen!

  • habt ihr alle eine.vignette am gefaehrt? also ich brauch.glaub ich keine 8)

  • na irgendwie hab ich nicht vor mit meiner 125er auf die Bahn zu fahren :motoo:

  • Ich dachte, da sind die beim Zweirad net so ruppig...
    Wie ist denn das dann mit dem "hinten am Kotflügel"