§57 Neuer Begutachtungsintervall für Motorräder und Mopeds - §57 Pickerl

  • Änderung der Begutachtungsfrist für Fahrzeugklasse L

    Pickerl für Motorräder und andere Leichtfahrzeuge ab März im "3-2-1 Intervall" fällig.

    Wer es noch nicht wusste schaut hier

    https://www.1000ps.at/businessnews-3…eder-und-mopeds

    oder

    Änderung der Begutachtungsfrist für Fahrzeugklasse L | ÖAMTC

    Soweit ich informiert bin, sind in den nächsten Tagen bereits zum Austausch Prüfplaketten für Leute, die diese Novelle rückwirkend betrifft, gegen 5€ bei ihrer Zulassungsstelle, nicht bei der Versicherung, erhältlich.

    LG Charly. :perfekt:

    Einmal editiert, zuletzt von Hansknauss (29. Februar 2020 um 18:57)

  • wielange zurück gilt die Regelung dann?
    Meine ist EZ 08/2018

  • wielange zurück gilt die Regelung dann?
    Meine ist EZ 08/2018

    Na 3-2-1

    erstes Pickerl bekommst ja bei Erstzulassung ohne Begutachtung...das nächste pflichtige nach §57 Überprüfung und nach neuen Gesetz, in deinem Fall weil rückwirkend ab Erstzulassung(8/18) ist dann also 8/21 fällig, danach das nächste dann 8/23...dann 8/24. (3-2-1)
    Ab da musst du jährlich ran. Versteht sich zuzüglich der immer noch geltenden Toleranz, die gleich bleibt mit 4 Monate nach Fälligkeit.

    Das Überziehen des Überprüfungs-Termins um bis zu 4 Monate innerhalb Österreich ist gesetzlich geregelt und okay. Ausnahme beziehen sich drauf, wenn man ins Ausland will.

    Siehe Kasten unten.

    Also ab zur Zulassungsstelle, neues Pickerl (ohne Begutachtung) abholen und relaxed noch 2 Sommer lang rollern :) bevor du wieder zum Pickerlmachen musst.

    Die heuer so ersparten 50-100e durchs Wegfallen der Überprüfung kannst mit deiner Freundin in der Eisdiele verprassen :D

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    3. Fazit: Pickerl überziehen ist möglich – in einem gewissen Rahmen
    Die vorgeschriebene §57a-Überprüfung der KFZ-Begutachtungsplakette dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es ist daher durchaus sinnvoll, den Prüftermin rechtzeitig zu vereinbaren und einzuhalten. Nichtsdestotrotz ermöglichen die Toleranzfristen in Österreich ein wenig Spielraum. Eine Prüfung ist ohne Einschränkungen einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem vorgeschriebenen Datum möglich. Dann bleibst Du aber besser im Inland: In europäischen Nachbarländern gelten die Fristen nämlich nicht.

  • ok super danke muss ich am Montag gleich mal hin schauen!