Anscheinend lässt die Spannung beim Starten so stark nach dass Fat Tony, bthw ein netter Spitzname, nicht anspringt.
Kauf dir eine neue Batterie und lade sie im Winter immer wieder auf - am Besten baust du sie dazu aus, Batterien haben es gerne warm
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Anscheinend lässt die Spannung beim Starten so stark nach dass Fat Tony, bthw ein netter Spitzname, nicht anspringt.
Kauf dir eine neue Batterie und lade sie im Winter immer wieder auf - am Besten baust du sie dazu aus, Batterien haben es gerne warm
Immer sitzen bleiben
Leider passen der Carbon Look auch nicht auf meine Vespe, aber ich finde die Optik trotzdem toll!
Vielleicht ist der Zündunterbrecher am Seitenständer daran Schuld - hatte ich letzthin bei einem Motorrad.
Überlege auch seit einiger Zeit alle möglichen Teile auf Karbon um zu bauen - bin gespannt auf deine pics
Hallo Ari,
bin gespannt ob es wirklich der Starter ist.
Halte mich auf dem Laufenden bitte.
Hallo,
hattest du die Kleine heuer schon am Laufen, wenn nicht dann einfach neuen Sprit tanken.
Auch hin und her schieben hilft manchmal wenn der Starter kein Ritzel findet.
Vielleicht ist auch die Batterie zu schwach - in der Nacht einmal aufladen, dann funktioniert’s vielleicht
Dann bin ich allerdings mit meinen Weisheiten am Ende
Denkt sie auch so
Lasst euren Sozia doch einfach den A Führerschein machen und kauft ihnen eine eigene Vespa
Bin dabei!
Hallo Touring,
Kannst du mir vielleicht die Bedienungsanleitung zukommen lassen hab die meine leider verlegt
Danke!
Soviel zum Gesetzestext:
Muss mein Motorrad orange Rückstrahler auf der Seite haben?
Jein. Mit Rückstrahlern genehmigte Fahrzeuge müssten diese eigentlich haben, aber fehlende Rückstrahler sollten nicht beanstandet werden. Neu genehmigte Motorräder haben diese Rückstrahler nicht mehr, da die EU-Richtlinien derartige Reflektoren nur für Anhänger vorsehen.
Der § 15 KFG definiert die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 92/61/EWG fallen (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG):
Krafträder im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Motorräder) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
Einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht
Einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht
Zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite
Einer oder zwei Bremsleuchten
Einer oder zwei Begrenzungsleuchten
Einer oder zwei Schlussleuchten
Einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
Einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler.
Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:
Ein oder zwei Nebelscheinwerfer
Ein oder zwei (!) Nebelschlussleuchten (früher ganz verboten)
Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage)
Ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
Diese Bestimmungen wurden mit der 19. KFG-Novelle am 19. August 1997eingeführt
Also laut Gesetz sind diese Rückstrahler nur hinten vorgeschrieben - man kann das natürlich sportlich sehen, und mir würde es auch besser gefallen, aber bei einem Auffahrunfall kann es sein, dass man blöd aussteigt und die Versicherung sich einen Teil des Geldes einbehält.
haben ja auch einen Sinn diese Rückstrahler - leider schauen sie halt nicht besonders nice aus