Mit der Vespa in die Schule

  • Der europaweit einheitlicher Führerschein (ab 2013) ermöglicht, dass man
    mit 16 Jahren Vespas bis 125 Kubikzentimetern lenken darf. Die
    Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden, aber
    die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann
    bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 16. Geburtstages begonnen
    werden.


    Also rechtzeitig mit den Eltern reden!


    Vespa

    • Offizieller Beitrag

    A-Schein ab 2013


    Der A1 Schein: Mindestalter 16 Jahre (Beginn frühestens mit 15 1/2
    Jahren) max. 125 ccm und 11kW (Leistung/ Leergewicht: 0,11 kW/kG
    Eigengewicht)


    Der A2 Schein: Mindestalter 18 Jahre ( Beginn frühestens mit 17 1/2
    Jahren) keine Hubraumeinschränkung jedoch max. 35 kW (Leistung/
    Leergewicht: 0,2 kW/kG Eigengewicht)


    Achtung: ab 2013 entfällt der automatische Führerscheinklassenwechsel
    nach 2 Jahren in die nächst höhere Klasse !!! Deshalb heuer noch die
    Vorstufe machen denn ab 2013 gilt wenn man von der A1 zu A2, oder von
    A2 zu A wechseln will: Entweder eine 7 stündige Schulung bei uns, oder
    eine amtliche Lenkprüfung.


    Der A Schein (ohne Leistungseinschränkung) Mindestalter 24 (Beginn
    frühestens 23 1/2 Jahren) oder wie zuvor erwähnt als stufenweiser
    Zugang.


    Mehrphasenausbildung:


    Bei der Führerscheinklasse A muss man bis 2013 zwischen dem 3. bis 9.
    Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung ein Fahrsicherheitstraining
    absolvieren. Ab 2013 kommt verpflichtend eine Perfektionsfahrt dazu und
    die Frist zur Absolvierung wird auf 14 Monate angehoben