- Offizieller Beitrag
1.Kraftwagen (mehrspuriges KFZ mit mindestens vier Rädern) mit nicht
mehr als acht Plätzen exkl. dem Lenkplatz und mit einer höchsten
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
2. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (z.B. Trikes)
3. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm²
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn
• du seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse „B“ bist
• dich nicht in einer Probezeit befindest
• und 6 Fahrstunden mit einem derartigen Motorrad bei uns absolviert hast.
• Mit einer Bestätigung, trägt dir die Behörde den Code 111 in den Führerschein ein.
Das Positive an der Ausbildung ist, dass du weder eine Computerprüfung noch eine Lenkerprüfung benötigst!
Außer in Österreich darfst Du mit dem Code 111 in Luxenburg und in Italien fahren!