Erfahrung BGM Pro Dämpfer eintragen?

  • Weiss jetzt nicht inwiefern mir das weiterhelfen soll. Machen wir jetzt auf Facebook-Niveau weiter?
    Oder kann mir jemand die Frage nach dem Teilegutachten beantworten?

  • Hab einfach Geduld, anscheinend muss sich erst ein Nichtverrückter finden :thumbup:

  • wenn du alle Beiträge durchliest, siehst du alle Optionen selbst ...

    • Wenn du eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte hast, sollte das Fahrwerk ohne Beanstandung vom österreichischen TÜV Prüfer abgenommen werden. (vorallem inkl. ABE + TÜV Rheinland Prüfung und somit einer Teileabnahme für Vespa) ... ein Selbsteinbau ist in Österreich für eine Eintragung nicht erlaubt. (steht auch so im Gesetz)
    • Wenn du damit vorfährst und es nicht eingetragen bekommst weil der TÜV Prüfer meint es darf nicht sein, darfst du natürlich wieder nach Hause fahren "um den originalen Zustand wieder herzustellen". (so wie auch beim Auto insofern keine Gefahr in Verzug von dir ausgeht das Teile auf die Fahrbahn fallen oder Fußgänger verletzt werden könnten)
    • Wenn du, wie whs viele hier im Forum sagst, du legst es darauf an und auf deine Schrauber + Fahrqualitäten vertraust und auf die Eintragung verzichten möchtest, kanns sein das du die nächsten 10-15 Jahre ohne eine einzige Beanstandung inkl. Pickerltermin durchkommst // triffst bei der Rennleitung auf einen der es genau nimmt kannst du noch immer zu einem TÜV Prüfer fahren und es dort eintragen lassen

    ne TÜV Abnahme für AT kostet BGM vermutlich einfach viel zu viel und deshalb konzentrieren sie sich auf den deutschen Markt und machen dort ne ABE drauf


    Hab einfach Geduld, anscheinend muss sich erst ein Nichtverrückter finden :thumbup:

    oder Variante 2 - abwarten und Tee trinken ob was kommt

    wie gesagt - bei mir kommt wenn dann das Gesamtpaket mit 13" Felgen oder Porco Nero Bremsenpaket - Dämpfer alleine lass ich bestimmt nicht eintragen ...

  • Mit zivielgutachter wird die Eintragjng möglich sein. Auch wenn man es selbst einbaut. In meinen Fall (ehem. Mechaniker) reicht der Gesellenbrief.

  • Mit zivielgutachter wird die Eintragjng möglich sein. Auch wenn man es selbst einbaut. In meinen Fall (ehem. Mechaniker) reicht der Gesellenbrief.

    mit sowas is viel möglich :D - aber für nen Teil mit ABE + TÜV in DE brauch ich keine Einzelabnahme in AT nur wegen nem Selbsteinbau ... da ist die Einzelabnahme teurer :frech1:

    • Stimmt scho Ich bin etwas gebrandmarkt wegen Evo. Da wirst du aufgehalten wegen viel zu großen Spoiler auf der Heckklappe. Ist aber komplett original...

    Und um die Teilenummer zu kontrollieren müsste man den Flügel abmontieren.
    Aber ja, ein anderes Thema.
    Das wars jz von mir, möchte den Thread nicht weiter vollmüllen.

    Lg Pazi

  • wenn du alle Beiträge durchliest, siehst du alle Optionen selbst ...

    Danke für deine ausführliche Zusammenfassung. Soweit war mir das inzwischen auch klar. Ich hatte eigentlich nur mehr eine einzige Frage offen: "Wo finde ich dieses Teilegutachten das ich neben der Einbaurechnung einer KFZ-Werkstätte vorlegen muss?" Ist das die deutsche ABE die mitgeliefert wird (dieses 30 Seiten dicke Büchlein)? Oder ist sie darin enthalten? Oder muss ich die seperat besorgen - bzw gibt es sowas für die BGM Pro-Dämpfer garnicht?
    Ok. Das waren jetzt mehrere Fragen, zielen aber alle auf das selbe Thema ab :)

  • Hast du die ABE mal komplett durchgelesen? Wenn die so dick ist, sollte doch auch ein Teilegutachten bzw die Prüfung der Teile darin enthalten sein oder?

  • Hast du die ABE mal komplett durchgelesen? Wenn die so dick ist, sollte doch auch ein Teilegutachten bzw die Prüfung der Teile darin enthalten sein oder?

    Ja klar hab ich :) Das Ding hat 114 Seiten. Klingt viel, in Wahrheit bezieht sich sich auf zwei Teile
    a) Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE - darin sind die 30 unterschiedlichen Federbeine aufgeführt und für welche Fahrzeuge die Freigabe gilt
    b) Geschreibungsbogen zu Gutachten - das sind dann technische Zeichnungen der 30 verschiedenen Federbeine (Skizzen, Federlänge etc ...)

    Bin zwar Maschinenbauer und kann damit was anfangen - aber das heisst ja nicht, dass das die Unterlagen sind die die Prüfstelle benötigt. :) Denke, dass "Punkt a)" dann das Teilegutachten ist. Werde damit mal vorfahren. Dann weiss ich mehr ;)

  • nimm alles mit - knalls dem TÜV Prüfer hin und sag das is alles was du hast :gummi: ... wielang er dafür braucht bis er es findet was er sucht oder haben will ist ja gsd nicht dein Problem .. u wenn's ihm zuwenig ist muss er dir sowieso sagen was genau fehlt :lala: ...

    und sonst einfach mal anrufen oder mitn Auto vorbeifahren + mit der Mappe reingehn und fargen ob das reicht wenn mit da Vespa kommst :yoyo: ...

    wie gsagt - i glaub der Großteil der Leute hat's nicht eingetragen 8)

  • Ich bin froh, dass ich den Alltag ein wenig entspannter sehe 8)

  • Also für die die es interessiert: Habe bei der Prüfstelle angerufen, und gehe mal davon aus, dass ich korrekt informiert wurde:

    Die ABE/Teilegutachten (auf DEUTSCH!) muss mitgebracht werden, dann wird geprüft ob die Dämpfer eingetragen werden können. Laut Auskunft stehen die Chancen hier nicht schlecht dass das einfach eingetragen wird. So weit so gut.

    Die Bremshebel (In dem Fall Biketec mit österreichische ABE) müssen EBENSO eingetragen werden. Auch wenn sie eine ABE haben.

    Der Auspuff/endtopf) mit E-Prüfzeichen darf einfach angebaut werden, die E-Freigabe ist IMMER mitzuführen (ausser man lässt den auch gleich eintragen).

    Aber der Hammer: LED Scheinwerfer und Komplettrücklicht müssen lt telfonische Auskunft EBENSO eingetragen werden, obwohl sie ein E-Prüfzeichen haben?!? Das habe ich dann bezweifelt, und gemeint dass mich das sehr wundert, aber der Herr meinte, dass das E-Prüfzeichen nur heisst dass sie verwendet werden dürfen - EINTRAGEN müsse man sie trotzdem.

    Und ich muss sagen so nett der Herr auch war, an der Aussage zweifel ich doch stark. Zitat der TÜV.at-Seite:


    Genehmigungsfreie Änderungen

    Gemäß §22a KDV sind folgende Änderungen genehmigungsfrei:

    • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
    • zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht (sofern die zulässige Kennzahl für die Lichtstärke, derzeit 100, nicht überschritten wird)
    • Tagfahrleuchten mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
    • Anhängerkupplungen mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen); eine Ausfallkontrolle für die Blinker des Anhängers muss jedoch vorhanden sein
    • Schalldämpfer mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
    • Frontschutzsysteme (Frontschutzbügel) mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
    • Leichtmetallräder mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)
    • Scheibentönungsfolien mit einem Genehmigungszeichen eine EU-Mitgliedstaates; ein bekleben der Windschutzscheibe ist nicht zulässig (auch keine Sonnenblendstreifen!)

    Und speziell unter der Unterseite MOTORRAD zum Thema Leuchten:


    Beleuchtungseinrichtungen - Motorrad

    • Alle am Motorrad montierten Leuchten müssen eine Bauartgenehmigung (E-Prüfzeichen) aufweisen
    • Wenn die Einbaulage oder -position verändert wird, müssen die geänderten Leuchten genehmigt werden
    • Eine Umrüstung auf Gasentladungs-Scheinwerfer (Xenon-Scheinwerfer) ist nicht erlaubt

    Das widerspricht doch klar der Aussage von oben? Wobei vielleicht hat er ja Recht, und "genehmigungsfrei" heisst nur dass sie FIX verwendet dürfen - und hat garnichts damit zu tun ob etwas eingetragen werden muss oder nicht?!? Verwirrend.

  • u genau deswegen schei*t jeder drauf und fahrt einfach <-- unser schöner Paragraphen Dschungel in AT machts möglich :D :D (und da red ma noch nedamol von de TÜV Unterschiede zwischen den Bezirken/Gemeinden :phat: )


    aber Danke das angrufen hast :perfekt: - jetz weiß fast jeder im Forum das er allein schon aufgrund der Bremshebel illegal unterwegs is :muahaha:

  • aber Danke das angrufen hast - jetz weiß fast jeder im Forum das er allein schon aufgrund der Bremshebel illegal unterwegs is

    So lustig das jetzt klingt, aber bevor ich mich damit beschäftigt habe, wäre ich echt nie auf die Idee gekommen, dass es damit ein Problem geben KÖNNTE. Auch wenn ich, wie schon geschrieben, die Wahrscheinlichkeit mit Null einschätze.
    Der Paragraphendschungel ist echt oarg. Wenn ich da nur ein paar km über die Grenzen schaue (also jetzt nicht unbedingt Richtung .de oder .ch ;) ), dann interessiert das dort garkein Schwein. Und damit wollte ich nicht die Ordnungshüter beleidigen ;)

  • Ich denke es war die Rede von 140km/h abzgl der Messtoleranz :) Und ausserdem sind die 140 mit der Vespa sowieso Makulatur. Wenn ich echte 120 erreiche freu ich mir schon an Haxn aus ...

    Bin auch voll bei dir. Fahre jetzt seit 35 Jahren. Und musste NOCH NIE blasen. Und das bei 35.000km/Jahr. Wie wahrscheinlich ist es also Probleme mit dem Fahrwerk bei der Vespa zu bekommen?!

    Spielt aber in dem Thread nicht die primäre Rolle. Mir ging es darum zu erfahren ob und wie ich die BGM eintragen lassen kann. Warum? Auch weil ich will. So wie anderen nicht wollen.

    Habe auch das Chiptuning bei meinem ersten Diesel eintragen lassen. Warum? Warum nicht. Hat nix gekostet, und es waren nur ein paar Euro Steuer mehr fällig und mir gings damit besser.

    Und das Perverse an der Sache: Ehrlich ist es mir vollkommen egal ob die mir das Blech reissen. Die Strafe schreckt mich in keiner Weise. Kann ich mir leisten. Aber wenn's nen einfachen Weg gibt das zu umgehen, dann gehe ich den :)

    Zum Glück musstest du NIE blasen :lachflash: :happy: :lachflash: