Fernlicht Pflicht fürs Pickerl?

  • Servus,

    ich habe zu meiner Vespa 50 Special BJ '70 eine Frage:
    inwieweit ist Fernlicht Pflicht fürs Pickerl?
    Der Vorbesitzer hat bei der Vespa ein recht interessantes Kabelkontrukt gebaut. Original hatte die Vespa (war eine Italienerin)
    kein Fernlicht - jedoch ist der Scheinwerfer ein deutsches Modell mit Möglichkeit fürs Fernlicht.
    Der Lichtschalter für das Fernlicht ist abgeklemmt und die Vespa steht auf Dauerlicht.
    Muss ich fürs Pickerl das Fernlicht funktionstüchtig machen oder genügt das normale Abblendlicht? :S

    Vielen Dank im Voraus,

    Patric

  • Hi!

    um sicher zu sein was alles erfüllt sein muss google die Prüf- und begutachtungsstellen Verordnung.

  • Hi!

    Beim KFZ meine ich ist es so.

    Hast du einen Oldtimer der original ohne Gurte ausgestattet war, musst du keine nachrüsten und dich auch nicht anschnallen. Wenn Du Gurte nachrüstest musst du dich auch anschnallen und die Gurte müssen funktionstüchtig sein.


    Oder: Wenn original keine Blinker am Fahrzeug waren muss man nicht nachrüsten. Wenn Sie nachgerüstet werden müssen Sie auch funktionieren!

    Ich denke für eine Vespa gilt das auch. Die Frage ist wahrscheinlich nur ob das dem Prüfer überhaupt auffällt ;)

    Aber wie cruiser schon sagt: Dr. Google kann Dir bestimmt helfen.

    lg

    Andi

  • Oder du fragst einmal beim ÖAMTC oder ARBÖ nach. Die wissen sicher Bescheid. Machen ja selbst auch §57a Überprüfungen.

    Lg. Fred