REFLEKTOREN KENNZEICHENHALTER

  • Hallo Leute !

    Wie handhabt Ihr das mit den Reflektoren am Heck ?

    Kennzeichenhalter rahmenlose und ohne Reflektoren gefällt mir persönlich am besten.

    Rechtlich müsste(n) aber (1,2 oder 3) Reflektoren vorhanden sein.

    Wie siehts dann bezüglich Rennleitung und §57a Begutachtung aus, Erfahrungen ?


    :hmm:

  • Bei der Rennleitung und bei §57a geht es leider ohne Reflektoren sicher nicht gut.
    Vielleicht bei der Rennleitung, wenn sie es übersehen.

  • Also bei meinen Jungs gabs eine Anzeige weil auf den Mopeds der Reflektor fehlte, wobei Kennzeichen war auch nur mehr mit Hubschrauber lesbar :lachflash:

    Ich hab keinen drauf, bis jetzt hat mich noch nie wer aufgehalten. Pickerl ist im Herbst fällig.
    Wobei wenn mir einer kommt, mit wenn das Rücklicht ausfällt.... dann sag ich, dass links und rechts noch zwei leuchten sind :thumbup:

    Irgendwann haben sie mich, dann werd ich auch so einen doofen Reflektor anbauen X/

  • Bis Dato fahre ich ohne und hatte noch keine Probleme......aber was nicht ist, kann ja noch werden :crazy:

  • es macht sooo viel Spaß hier, unter so viel Gleichgesinnten :motoo: :dance1:

    @MFO300 no risk no fun.. war auch mein Gedanke, als ich die Reflektoren runtergeschraubt hab ..

    Ich hab an das Thema der Reflektoren auch erst gedacht als ich die Halterung von Jailbreak schon einige Wochen montiert hatte, mit dem Ergebnis = was für Reflektoren? :frech1:

  • Liebe Vespisti,
    Die seitlichen Rückstrahler sind gesetzlich vorgeschrieben, haben aber bei mir nie den Weg auf meine Vespa gefunden :phat: . Um wenigstens ein Argument zu haben und damit ich nicht ganz unglaubwürdig (die Rückstrahler hab´ ich grad verloren :unwissend: oder die haben sie mir grad gestohlen :unwissend: ) bei einer Kontrolle dastehe, habe ich mir eine rote reflektierende Folie besorgt. (Gibt es leider nicht zu kaufen - ich habe ein unverkäufliches Muster mit viel :telefon: erschnorrt). Dann den roten Teil vom SuperSportaufkleber damit beklebt und voila - fertig. Und ehrlich, es hat sich auch ein klein wenig ein gutes Gefühl eingestellt :vain: .
    P.S.: Hinten auf dem unteren Rand vom Kotflügel hat sich auch ein kleiner Streifen von der Folie hinverirrt, damit hat auch dort die arme Seele eine Ruhe gefunden. Da gibt kein Foto dazu - ist nicht so aufregend ...
    P.P.S.:links mit Blitz und rechts ohne Blitz fotographiert

    fullsizeoutput_323e.jpegiWyXHegxTay4vzVdlKIyow.jpg

  • Hab mir gerade folgende 3M Reflektorfolie/Band bestellt

    3M Refektorfolie/Band rot

    Bei mir ist seitlich hinter der Jailbreakhalterung da wo die Halterung draufgeschraubt ist, genug Platz für das Reflektorband.
    Und von hinten hab ich unter dem Kennzeichen ja einen kleinen Badge und davon links und rechts ist auch Platz.

    Werde das mal testen.

  • Soviel zum Gesetzestext:

    Muss mein Motorrad orange Rückstrahler auf der Seite haben?
    Jein. Mit Rückstrahlern genehmigte Fahrzeuge müssten diese eigentlich haben, aber fehlende Rückstrahler sollten nicht beanstandet werden. Neu genehmigte Motorräder haben diese Rückstrahler nicht mehr, da die EU-Richtlinien derartige Reflektoren nur für Anhänger vorsehen.

    Der § 15 KFG definiert die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 92/61/EWG fallen (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG):

    Krafträder im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Motorräder) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:

    Einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht
    Einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht
    Zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite
    Einer oder zwei Bremsleuchten
    Einer oder zwei Begrenzungsleuchten
    Einer oder zwei Schlussleuchten
    Einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
    Einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler.
    Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein:

    Ein oder zwei Nebelscheinwerfer
    Ein oder zwei (!) Nebelschlussleuchten (früher ganz verboten)
    Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage)
    Ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
    Diese Bestimmungen wurden mit der 19. KFG-Novelle am 19. August 1997eingeführt

    Also laut Gesetz sind diese Rückstrahler nur hinten vorgeschrieben - man kann das natürlich sportlich sehen, und mir würde es auch besser gefallen, aber bei einem Auffahrunfall kann es sein, dass man blöd aussteigt und die Versicherung sich einen Teil des Geldes einbehält.
    haben ja auch einen Sinn diese Rückstrahler - leider schauen sie halt nicht besonders nice aus :S :S :S :/

  • Gute Diskussion :thumbup:
    Ich werde mir hinten beim Kotfluegel auch eine Reflektorfolie verkleben, damit sollte dann eine Ruhe sein. :)

    ist sicher eine Alternative, wäre aber Interessant ob die Folie mit einem „klassischen“ Reflektor gleich gestellt ist?
    Leben ja in Österreich und da gibt es ja für alles Regeln und Vorschriften :think: :crazy:

  • Das glaube ich nicht, würde mal auf „naja, besser als gar nichts“ hoffen. Bei meinem Sohn ging’s durch, den haben sie im Ort ziemlich auf süß :vain: